Freilernen – selbstorganisierte und selbstbestimmte Bildung Minderjähriger ohne Besuch einer Schule – ist eine Bildungsform, die in den Sozial- und Rechtswissenschaften bisher kaum wahrgenommen und erforscht wird. Das Kolloquium hat diese Lernform aus trans- und interdisziplinärer Perspektive beleuchtet und gefragt, ob so kognitive und soziale Kompetenzen entsprechend den Anforderungen des geltenden Rechts erworben werden können.
In Deutschland besteht eine praktisch ausnahmslose Schulbesuchspflicht für eine Dauer von bis zu 12 Jahren. In den meisten anderen Ländern besteht dagegen nur eine Unterrichtspflicht oder eine Bildungspflicht. Durch die Schulbesuchspflicht werden den jungen Menschen sowohl die zeitliche und inhaltliche Organisation (durch Lehrpläne, Stoffverteilung, Stundenpläne und Unterricht) als auch der soziale Rahmen (durch die Schulklasse) verpflichtend vorgegeben, das Selbstbestimmungsrecht und viele weitere Grundrechte werden in erheblichem Maß eingeschränkt.
Auch in Deutschland entscheiden sich zunehmend junge Menschen für „Freilernen“, also dafür, trotz der damit verbundenen Schwierigkeiten und Widerstände über ihre Bildung selbst zu bestimmen und diese gemeinsam mit ihrem sozialen Umfeld selbst zu organisieren – weil sie dies aus ihrer Sicht im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht für angemessen halten.
In dem Kolloquium wurde Freilernen in einem vielseitigen Programm aus den folgenden fünf Perspektiven durch jeweils zwei Referenten aus verschiedenen Blickwinkeln dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert:
- Bildungswissenschaftliche Perspektive
- Soziologische Perspektive
- Betroffenenperspektive
- Psychologische Perspektive
- Rechtswissenschaftliche Perspektive.
Programm:
Transdisziplinäres Kolloquium Bildung ohne Schule? Freilernen als Herausforderung für Sozial- und Rechtswissenschaften am Freitag, 19. Oktober 2018, 10:00 – 16:30 Uhr | ||
Justus-Liebig-Universität Gießen, Margarete-Bieber-Saal, Ludwigstr. 34, 35390 Gießen | ||
09:30 | Öffnung des Tagungsbüros; Kaffee zum Eingang | |
10:00 | Begrüßung (Karen Kern, Prof. Dr. Franz Reimer) | |
Bildungswissenschaftliche Perspektive | ||
10:15 | Referat: Tim Böder, Universität Duisburg-Essen Korreferat: Prof. Dr. Christine Wiezorek, Justus-Liebig-Universität Gießen | |
Rechtswissenschaftliche Perspektive | ||
11:20 | Referat: Prof. Dr. Felix Hanschmann, Humboldt-Universität zu Berlin Korreferat: Prof. Dr. Markus Winkler, Universität Mainz | |
Betroffenenperspektive | ||
12.20 | Bettina Schickhoff (18), Potsdam, und Julian Mohsennia (18), Hilden | |
13:00 | Mittagspause | |
Soziologische Perspektive | ||
14:00 | Referat: Prof. Dr. Thomas Spiegler, Theologische Hochschule Friedensau Korreferat: Dr. Lisa Gromala, Justus-von-Liebig-Universität Gießen | |
Psychologische Perspektive | ||
15:05 | Referat: Dr. habil. Roland Thomaschke, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg kein Korreferat voraussichtlich zu diesem Themenpunkt | |
16:10 | Abschluss (Karen Kern, Prof. Dr. Franz Reimer) | |
16:30 | Kaffee zum Ausklang |