Freilerner-Solidargemeinschaft e.V.
Die Freilerner-Solidargemeinschaft e.V. hat sich 2012 gegründet, um junge Menschen bei ihrem Wunsch nach selbstbestimmter Bildung – gegebenenfalls auch ohne den Besuch einer Schule – zu unterstützen. Zweck des Vereins ist es auch, auf gesellschaftspolitischer Ebene Räume zu schaffen, um eine Diskussion zum Thema selbstbestimmte Bildung zu ermöglichen und gleichzeitig der Wissenschaft Anreize für Forschungsvorhaben zu geben. Wir haben zu diesem Thema bereits im Jahr 2014 ein erstes Kolloquium durchgeführt, zu dem unter anderem Herr Prof. Dr. Johannes Rux als Redner beigetragen hat.
Wir erhalten zunehmend Anfragen von jungen Menschen (Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen), denen Schule und Schulsystem nicht gerecht werden und die – oft mit Unterstützung ihrer Eltern – einen selbstbestimmten Bildungsweg außerhalb jeglicher Institutionen gehen möchten. Allerdings steht dem die in den einzelnen Bundesländern praktisch ausnahmslos geltende Schulbesuchspflicht im Wege. Wir möchten betonen, dass es uns nicht um Situationen geht, in denen Eltern ihre Kinder von der Schule fernhalten oder in denen junge Menschen jegliche Bildung verweigern, sondern darum, Bewusstsein zu schaffen, wie die Entscheidung der jungen Menschen für einen selbstbestimmten Bildungsweg respektiert werden kann und sogar muss.
Unsere Erfahrung ist, dass diese jungen Menschen nicht wirklich wahrgenommen werden. Schulische Bildung wird als Norm gesehen. Ein Nein dazu ist nicht vorgesehen. Die aktuelle Praxis des Umgangs mit diesen jungen Menschen innerhalb des Systems ist, sie entweder als Schulverweigerer zu klassifizieren oder Schulangst bzw. Schulphobie zu diagnostizieren. Die Möglichkeit einer wohlüberlegten eigenen Entscheidung wird nicht in Betracht gezogen. Folge dieser Nichtwahrnehmung ist dann, dass behördlicherseits versucht wird, diese jungen Menschen mit entsprechenden Maßnahmen wieder ins Schulsystem zu integrieren, teilweise mit Zwang, Drohung und/oder Einschüchterung. Dieser Druck wird gerade auch gegenüber den Eltern aufgebaut, indem diesen Kindeswohlgefährdung vorgeworfen wird.
Dass es diese jungen Menschen gibt, haben auch andere wahrgenommen, z.B. Prof. Dr. Karlheinz Thimm, der sie als „Edelaussteiger“ bezeichnet, und Prof. Dr. Johannes Rux, der feststellt: „Im Einzelfall sind daher Befreiungen von der Schulpflicht möglich oder sogar zwingend notwendig.“
Prof. Hannelore Häbel stellt fest: „Das Ziel der Erziehung des Kindes zu einer‚ eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit‘ (§ 1 Abs. 1 SGB VIII) kann nur durch partizipative, hierarchiefreie Pädagogik realisiert werden, die ohne Zwang zur Unterordnung und Unterwerfung auskommt.“ Dieser Wandel in der Wahrnehmung der jungen Menschen und ihres Rechts auf selbstbestimmte Bildung passt auch zu dem durch die Einführung des absoluten Gewaltverbotes in der Erziehung mit § 1631 Abs. 2 BGB stattgefundenen Paradigmenwechsel hin zu einer umfassenden Ächtung der Gewalt in der Erziehung.
Prof. Dr. Franz Reimer, Professur für Öffentliches Recht und Rechtstheorie, Justus-Liebig-Universität Gießen
Prof. Dr. Franz Reimer unterrichtet Öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Seine Hauptarbeitsfelder sind Verfassungsrecht, Umweltrecht und Juristische Methodenlehre. Er ist geschäftsführender Direktor des Rudolf-von-Jhering-Instituts für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung.
Im Schulrecht ist er durch den von ihm herausgegebenen Band „Homeschooling. Bedrohung oder Bewährung des freiheitlichen Rechtsstaats?“ (Baden-Baden, 2012) hervorgetreten.